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Wegfall der Kinderreisepässe seit dem 01.01.2024
Das Einwohnermeldeamt des Amtes Lütjenburg weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Kinderreisepässe seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder geändert werden dürfen. Die Kinder erhalten stattdessen, genau wie die Erwachsenen, Personalausweise und/oder Reisepässe.
Anders als die Kinderreisepässe, welche oftmals noch am Tag der Beantragung ausgehändigt werden konnten, muss bei der Beantragung von Personalausweisen mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 2 Wochen und bei der Beantragung von Reisepässen mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 4 Wochen gerechnet werden.
Nach Mitteilung der Bundesdruckerei kann es insbesondere zu Hauptferienzeiten auch zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Damit die erforderlichen Ausweisdokumente rechtzeitig vor Reisebeginn erstellt und ausgehändigt werden können sollte somit möglichst frühzeitig an die entsprechende Beantragung gedacht werden.
Hierbei sollte auch beachtet werden, dass einige Reisezielländer bei Einreise eine Restgültigkeit des Ausweisdokumentes von mindestens 6 Monaten verlangen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt des Amtes Lütjenburg gerne auch telefonisch unter den Telefonnummern 04381/9006-59 oder 04381/9006-24 zur Verfügung.
Amt Lütjenburg, Der Amtsvorsteher, Einwohnermeldeamt
Text: Amt Lütjenburg, Veröffentlichung im Auftrag Amt Lütjenburg