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Tag der offenen Tür in den Vertretungsstützpunkten für Kindertagespflege im Kreis Plön

Besonders berufstätige Eltern sind auf eine verlässliche Betreuung ihres Kindes bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater angewiesen. Da jede Kindertagespflegeperson erkranken oder aus sonstigen Gründen ausfallen kann, kommt einer funktionierenden Vertretungsregelung eine besondere Bedeutung zu. Die Sicherstellung einer anderen Betreuungsmöglichkeit ist Aufgabe des Kreises Plön als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Seit 2018 gibt es einen Vertretungsstützpunkt in Preetz, im Juni 2022 eröffnete ein weiterer Vertretungsstützpunkt in Schönkirchen. Träger beider Vertretungsstützpunkte ist das Diakonische Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg.

Beide Vertretungsstützpunkte möchten nun zu einem Tag der offenen Tür einladen. Dabei soll die Gelegenheit gegeben werden, die Kindertagespflegepersonen kennenzulernen und die Betreuungsräume zu besichtigen. Des Weiteren erhalten Interessierte Informationen zu den Voraussetzungen der Nutzung und über den Ablauf im Vertretungsfall.

Bärbel Staudler, Fachberatung Kindertagespflege beim Kreis Plön dazu: „Ein Vertretungsstützpunkt ist ein Ort, an dem eine Ersatzbetreuung für Kindertagespflege durch eine qualifizierte und konstante Vertretungsperson angeboten wird. Dieses Angebot können alle Eltern im Kreis Plön nutzen, die ihr Kind von einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen und eine Vertretung benötigen, weil diese z. B. erkrankt ist, einen Arzttermin hat oder während einer Kur ausfällt. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass das Kind im Stützpunkt eingewöhnt ist.  Die Eltern haben Planungssicherheit im Vertretungsfall und können beruhigt ihren beruflichen Verpflichtungen nachgehen. Auch die eigentliche Kindertagespflegeperson wird entlastet, da sie die Kinder im Notfall gut betreut weiß und in Ruhe wieder genesen kann.“

Die Vertretungsstützpunkte stellen sich an folgenden Tagen vor, eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig:

Donnerstag, 29.09.2022, 16 – 18 Uhr, Vertretungsstützpunkt Preetz
Kührener Straße 21, 24211 Preetz - Vertretungstagesmutter Anja Lindenberg.
Das Einzugsgebiet umfasst Familien, die die selbst bzw. deren Kindertagespflegepersonen in der Stadt Preetz, der Stadt Plön, in den Ämtern Preetz-Land, Großer Plöner See oder Bokhorst-Wankendorf oder in den Gemeinden Bönebüttel, Bösdorf oder Ascheberg leben.

Donnerstag, 06.10.2022, 16 – 18 Uhr, Vertretungsstützpunkt Schönkirchen
Söhren 47, 24232 Schönkirchen - Vertretungstagesmutter Anja Sauvant
Das Einzugsgebiet umfasst Familien, die selbst oder deren Kindertagespflegeperson in der Stadt Schwentinental oder in den Ämtern Schrevenborn, Probstei, Selent/Schlesen oder Lütjenburg leben.

Hintergrund:
Wann sind die Stützpunkte geöffnet und was kostet die Nutzung?
Die Betreuung in den Stützpunkten findet nach individueller Absprache statt. Für Eltern und reguläre Kindertagespflegepersonen entstehen durch die Betreuung in den Stützpunkten keine zusätzlichen Kosten. Die Regelungen zur Verpflegung vereinbart man direkt mit der Vertretungsperson.

Was muss ich tun, wenn ich einen Stützpunkt nutzen möchte?
Voraussetzung für die Ersatzbetreuung ist die Bindung zwischen Kind und Vertretungsperson. Daher ist der erste Schritt die Eingewöhnung im Stützpunkt. Sie kann stattfinden, sobald das Kind bei der regulären Kindertagespflegeperson eingewöhnt ist. Diese zweite Eingewöhnungsphase ist erfahrungsgemäß sehr viel kürzer, weil das Kind diesen Übergang schon einmal erfolgreich bewältigt hat.

Auf die Eingewöhnung folgt die Kontaktpflege. In dieser Zeit wird das Kind von seiner regulären Kindertagespflegeperson betreut und gleichzeitig soll die Bindung zum Stützpunkt erhalten bleiben. Dafür werden zweistündige Spielnachmittage im Stützpunkt angeboten, an denen das Kind mindestens einmal im Monat teilnimmt. Die Kontaktpflege kann auch durch Besuche der Vertretungsperson bei dem Kind in der Kindertagespflegestelle erfolgen. Nur durch diese Kontinuität kann das Kind sich im Stützpunkt im Vertretungsfall sicher und geborgen fühlen. Die Termine für die Kontaktpflege werden jeweils direkt zwischen der Vertretungsperson und den Eltern bzw. der regulären Kindertagespflegeperson vereinbart.

Pressemeldung Kreis Plön

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