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Kreis Plön bewilligt Förderung für 10 weitere barrierefreie Bushaltestellen

Der Bundesgesetzgeber hat seit 2013 geregelt, dass die Barrierefreiheit im ÖPNV umgesetzt sein muss. Das stellt wegen des notwendigen Bushaltestellenumbaus insbesondere die Gemeinden vor finanziell große Herausforderungen. Der Kreis Plön übernimmt daher seit 2012 teilweise die Kosten für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen und fördert die Baumaßnahmen mit bis zu 75 % der Kosten.

Auch in diesem Jahr sind weitere Förderungen an die Gemeinden ausgezahlt worden. Dies freut auch den stellvertretenden Landrat André Jagusch: „Barrierefreiheit ist ein wichtiger Baustein für den ÖPNV im ländlichen Raum. Vor allem ältere Menschen, Geh- und Schwerbehinderte, aber auch Eltern mit Kinderwagen oder Fahrgäste mit schwerem Gepäck müssen den Nahverkehr leicht nutzen können. Der Einstieg an barrierefreien Haltestellen ist daher von großer Bedeutung.“

Folgende Bushaltestellen erhalten jeweils eine Förderung vom Kreis Plön:

  • Gemeinde Mönkeberg, Gänsekrugredder, Fahrtrichtung Kiel
  • Gemeinde Heikendorf, Rührsbrook, Fahrtrichtung Heikendorf
  • Gemeinde Heikendorf, Korügen, Fahrtrichtung Heikendorf
  • Gemeinde Schlesen, Schlesen, Fahrtrichtung Plön
  • Gemeinde Schlesen, Schlesen, Fahrtrichtung Schönberg
  • Gemeinde Laboe, Brodersdorfer Weg, Fahrtrichtung Kiel
  • Gemeinde Dobersdorf, Trensahler Weg, Fahrtrichtung Preetz
  • Gemeinde Dobersdorf, Feuerwehr, Fahrtrichtung Probsteierhagen
  • Stadt Lütjenburg, Panker Straße und Bahnhof, beide Fahrtrichtungen

Hintergrund:
Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist in § 8 Abs. 3 die Einführung der Barrierefreiheit im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs gesetzlich festgeschrieben worden. Die Überarbeitung des PBefG folgt damit den europäischen Richtlinien zur Inklusion und beschreibt das Ziel, dass alle Bushaltestellen behindertengerecht und barrierefrei ausgebaut sein sollen. Der Kreis Plön ermöglicht es seinen Gemeinden, auf Antrag unter Einhaltung bestimmter Bewilligungsbedingungen und bei entsprechender Verfügbarkeit der Fördermittel, eine Zuweisung bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten zu erhalten. Circa 1.300 Haltemasten der Verkehrsbetriebe Kreis Plön gibt es im Kreisgebiet. Den Gemeinden kommt als Straßenbaulastträgern für ihre Gemeindestraßen die Hauptaufgabe der barrierefreien Ausgestaltung der Haltestellen zu.

Pressemeldung Kreis Plön

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