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Geflügelpest: Aufhebung der Überwachungszone im Kreis Plön ab dem 06.03.2026
(jk) Nach dem Nachweis von hochpathogenem aviären Influenzavirus in einer Geflügelhaltung im Kreis Ostholstein (Stadt Eutin) wurde um den Ausbruchsbestand eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer inneren Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 Kilometern und einer äußeren Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 Kilometern besteht. Die Schutz- und Überwachungszone erstreckte sich auch auf Teile des Kreises Plön.
Nunmehr wird die Überwachungszone und alle mit der Allgemeinverfügung vom 02.02.2026 verbundenen Schutzmaßregeln mit Wirkung vom 06.03.2026 aufgehoben.
Auf der Homepage des Kreises Plön ist die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Überwachungszone abrufbar.
Weiterhin gilt, dass jeder Verdacht auf Erkrankung durch Geflügelpest sofort der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön, Telefon 04522-743-270, E-Mail: vetabt@kreis-ploen.de, zu melden ist.
Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom 23.10.2025 ist weiterhin von allen Geflügelhaltern zu beachten.
Text/ Veröffentlichung i.A.: © Jutta Klinger Kreis Plön, Foto: pixabay
