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Geflügelpest-Schutzzone wird aufgehoben

 

Überwachungszone um Preetz bleibt noch bestehen, ebenso die Stallpflicht

Nachdem es im Januar einen positiven Nachweis des Geflügelpesterregers in einer privaten Legehennenhaltung gegeben hatte, hatte der Kreis Plön um den Seuchenbestand mit einem Radius vom mindestens drei Kilometer eine Schutzzone (früher „Sperrbezirk“) und mit einen Radius von mindestens zehn Kilometer eine Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet") festgelegt. Für diese Restriktionszonen wurden damit einhergehend jeweils die gebotenen Schutzmaßregeln angeordnet.

Das Veterinäramt des Kreises hat daraufhin sämtliche gewerblichen und privaten Geflügelhaltungen in der Schutzzone mit zufriedenstellendem Ergebnis kontrolliert. Nunmehr kann somit nach einer Mindestdauer von 21 Tagen ab morgen (28.01.2022) die Schutzzone wieder aufgehoben werden.

Nach Aufhebung der Schutzzone gelten für dieses Gebiet jedoch noch die Regeln der Überwachungszone. Erst nach einer Mindestdauer von insgesamt 30 Tagen und weiteren Kontrollen des Veterinäramtes sowie einer gesonderten Risikobewertung kann auch die Überwachungszone zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben werden.

Die Überwachungszone um den betroffenen Betrieb in Preetz umfasst folgende Gemeinden:

-         Ascheberg

-         Barmissen

-         Boksee

-         Bothkamp

-         Dobersdorf

-         Dörnick

-         Fargau-Pratjau

-         Großbarkau

-         Honigsee

-         Kalübbe

-         Kirchbarkau

-         Klein Barkau

-         Kühren

-         Lammershagen

-         Lebrade

-         Lehmkuhlen

-         Löptin

-         Martensrade

-         Mucheln

-         Nettelsee

-         Plön

-         Pohnsdorf

-         Postfeld

-         Preetz

-         Rastorf

-         Rathjensdorf

-         Schellhorn

-         Schlesen

-         Schönkirchen

-         Schwentinental

-         Selent

-         Stolpe

-         Warnau

-         Wittmoldt

-         Wahlstorf

Eine grafische Darstellung der Überwachungszone sowie die zu Grunde liegende Allgemeinverfügung sind auf der Homepage des Kreises Plön unter www.kreis-ploen.de zu finden.

Hinweise:
Die Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und Tauben zum Schutz gegen die Geflügelpest besteht weiterhin im gesamten Kreis Plön bis zum 31. März 2022 (Allgemeinverfügung 79/2021 vom 23.12.2021). Eine weitere Verlängerung ist nach Risikobewertung des Veterinäramtes möglich (und wahrscheinlich).
Jeder Verdacht auf Erkrankung durch Geflügelpest ist sofort der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön, Telefon 04522-743-270, E-Mail: vetabt@kreis-ploen.de , zu melden.

Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom 23. November 2021 ist weiterhin von allen Geflügelhaltern zu beachten.

Presseinfo Kreis Plön

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