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Geflügelpest-Eintrag in einer Hobbyhühnerhaltung im Kreis Plön

Kreis Plön weist Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet aus

In einer kleinen Hobbyhühnerhaltung in Preetz mit insgesamt 6 Hühnern ist der hochansteckende Geflügelpest-Erreger H5N1 nachgewiesen worden. Die sehr aufmerksame Hühnerhalterin hatte zuvor beim Veterinäramt den Verdacht geäußert. Daraufhin hatte der Amtstierarzt Proben entnommen und zum Landeslabor Schleswig-Holstein verbracht. Durch virologische Untersuchung des Landeslabors wurde hochpathogenes aviäres Influenzavirus des Subtyps H5 nachgewiesen. Dieser Befund wurde durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt.

Das Veterinäramt des Kreises Plön hat, in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND), die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Nachdem bereits 50% des Geflügels verendet war, wurden die übrigen Hühner tierschutzgerecht erlöst. Anschließend erfolgt eine Reinigung und Desinfektion, was Voraussetzung für die spätere Aufhebung der Sperrmaßnahmen ist.

Zuvor wurde seit Ende Oktober 2021 bereits in fast 30 Fällen bei tot aufgefundenen Wildvögeln im Kreis Plön das Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 amtlich bestätigt. Außerdem wurde das Virus in der Wintersaison 2021/2022 schon flächendeckend in ganz  Schleswig-Holstein nachgewiesen. Auch in anderen Bundesländern wurde das Geflügelpestvirus bereits in über 400 Fällen sowie in den benachbarten Staaten wie schon in der Wintersaison 2020/2021 nachgewiesen.

Um die betroffene Hühnerhaltung wurden zudem eine Schutzzone (Sperrbezirk) mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) von mindestens zehn Kilometern eingerichtet.

Die Schutzzone (Sperrbezirk) umfasst folgende Gemeinden im Kreis Plön (komplett oder in Teilen):
Preetz, Kühren (Teile), Lehmkuhlen (Teile), Pohnsdorf (Teile), Schwentinental (Teile), Schellhorn (Teile), Wahlstorf (Teile)

Die Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) umfasst folgende Gemeinden im Kreis Plön (komplett oder in Teilen):
Ascheberg, Barmissen, Boksee, Bothkamp, Dobersdorf, Dörnick, Fargau-Pratjau, Großbarkau, Honigsee, Kalübbe, Kirchbarkau, Klein Barkau, Kühren (Teile), Lammershagen, Lebrade, Lehmkuhlen (Teile), Löptin, Martensrade, Mucheln, Nettelsee, Plön, Pohnsdorf (Teile), Postfeld, Rastorf, Rathjensdorf, Schellhorn (Teile), Schlesen, Schönkirchen, Schwentinental (Teile), Selent, Stolpe, Warnau, Wittmoldt, Wahlstorf (Teile)

Auch in diesem Fall hat die Ausweisung der Sperrzonen Auswirkungen für alle Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten. Diese beziehen sich in erster Linie auf den Umgang mit tierischen Produkten und sind im Detail der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Beispielsweise dürfen keine Tiere oder tierischen Erzeugnisse in einen Bestand herein- oder herausgebracht werden.Eine kartografische Darstellung der Gebiete finden Sie dieser Presseinformation beigefügt. Teile der Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) erstrecken sich auch auf das Kieler Stadtgebiet.

Zudem sind alle Geflügelhalter in den oben genannten Gebieten verpflichtet, ihren Bestand an das Veterinäramt des Kreises Plön zu melden (vetabt@kreis-ploen.de oder Telefon: 04522/743-270). Das gilt unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere. Wenn jemand nur eine Henne hält, dann muss auch das gemeldet werden.

Abschließend noch einmal der Hinweis, dass im gesamten Kreis Plön seit Mitte November eine Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel gilt. Seitdem werden regelmäßig bei verendeten Wildvögeln Geflügelpest-Erreger nachgewiesen.

Pressemeldung Kreis Plön

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