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Förderung zur Unterstützung der Kulturschaffenden im Kreis Plön – Anträge für Sachkosten noch bis 19.08.2022 möglich.
Für die Unterstützung von Kulturschaffenden im Kreis Plön hat der Plöner Kreistag für dieses Jahr insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Es besteht noch bis 19.08.2022 die Möglichkeit, Förderanträge zu stellen. Über die Mittelverteilung entscheidet der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport.
Antragsberechtigt sind Kunstschaffende aller Sparten mit Wirkungsstätte im Kreis Plön. Förderfähig sind Sachkosten defizitärer Projekte, die der Aufrechterhaltung bzw. Weiterentwicklung des eigenen künstlerischen Profils dienen. Beispielhaft sind hier zu nennen: Arbeitsmaterialien, Fachliteratur, technische Ausstattung, Raummieten und Versicherungs- oder Transportkosten. Je Antragsteller werden maximal Sachkosten in Höhe von 5.000 Euro übernommen.
Das Antragsformular und eine Übersicht der Förderkriterien stehen auf der Website des Kreises Plön bereit. Auskünfte erteilt Frau Bonath unter Tel. 04522/743 510 oder per Email: patricia.bonath@kreis-ploen.de