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Ausländerbehörde des Kreises Plön: 97% der beantragten Fiktionsbescheinigungen für Ukraine-Geflüchtete ausgestellt

Die Rückstände bei der Bearbeitung beantragter Fiktionsbescheinigungen für Geflüchtete aus der Ukraine durch die Ausländerbehörde des Kreises Plön sind weitgehend abgearbeitet. Diese waren in den vergangenen Monaten unter anderem aufgrund von Krankheitsausfällen entstanden. Zudem gab es im Juni allgemeine Lieferschwierigkeiten bei der Bundesdruckerei, so dass es auch im Kreis Plön Verzögerungen bei der Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen gab.

Fiktionsbescheinigungen sind für eine Arbeitsaufnahme zwingend erforderlich. Mittlerweile liegen die Vordrucke wieder in ausreichender Anzahl vor, der personellen Situation in der Ausländerbehörde wurde auch durch den Einsatz der vom Kreistag genehmigten Poolstellen begegnet. Aktuell konnten zwei zusätzliche Poolstellen besetzt werden, für eine dritte ist die Besetzung im September geplant.

„Aktuell konnten annähernd alle - Stand heute etwa 97% - der ukrainischen Geflüchteten mit einer Fiktionsbescheinigung ausgestattet werden. Damit ist diesen Personen schon einmal eine Arbeitsaufnahme möglich“, so der stv. Landrat André Jagusch. „Ich danke hierfür allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihren engagierten Einsatz.“

Im Falle einer gewünschten und unmittelbar möglichen Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses wird die Ausländerbehörde auch weiterhin entsprechende Anträge auf Fiktionsbescheinigungen mit Priorität behandeln. Dafür wird noch einmal auf die speziell eingerichtete E-Mail-Adresse ukraine@kreis-ploen.de hingewiesen. Hierzu muss im Betreff das Stichwort „Arbeit“ angegeben werden, und möglichst entsprechende Dokumente (Arbeitsvertrag o.ä.) als Anlage beigefügt werden.

Über die Erstellung der Fiktionsbescheinigungen hinaus bestehen - wegen langandauernder Krankheitsausfälle und vielfachem Personalwechsel in den vergangenen Jahren – leider noch erhebliche Bearbeitungsrückstände alle Verfahren und Aufgaben betreffend, für welche die Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde zuständig ist. Bis sich die Bearbeitungszeiten insgesamt wieder normalisiert haben, wird es daher noch einige Zeit dauern. Diesbezüglich wird um Verständnis gebeten.

Die Fiktionsbescheinigung gilt bis zur Erteilung des eigentlichen Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Für die Erteilung des Aufenthaltstitels ist persönliches Erscheinen in der Ausländerbehörde notwendig. Die Betroffenen erhalten unaufgefordert eine Einladung zur Antragsaufnahme und Aufnahme der biometrischen Daten. Bei der Antragsaufnahme ist stets eine Übersetzerin zugegen.

Pressemeldung Kreis Plön

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